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15 jährige Aufbewahrung von Passdaten und Bildern

Gepostet in:

c=images/news-pics/1239_1210787873.jpg align=left> Im Bundesverfassungsgericht ist Anfang der Woche eine Verfassungsbeschwerde gegen die Sammlung von Personendaten z.B. Passdaten und Passbildern aller 28 Millionen Inhaber von Reisepässen. Zurzeit wird von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, sämtliche Angaben und das Lichtbilds aufbewahrt und in sogenannten Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang aufbewahrt. Fast alle Behörden können über die Daten verfügen, zahlreiche Beamte haben zudem auch online Zugriff darauf. Zukünftig können bei der Suche nach einem Verdächtigen auch alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder eingesetzt und diese mit den Aufnahmen von Überwachungskameras verglichen werden. Wie auch seid langem in England gemacht wird.

Seit November 2007 sind auch örtlichen Register zusätzlich elektronisch verknüpft. Polizei- und Ordnungsbehörden haben somit einen direkten Online-Zugriff auf die Personalien und Fotos praktisch der gesamten Bevölkerung.

Die Verfassungsbeschwerde sieht das als "Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein". Volkskarteien und ein Ausweiszwang sind Relikte aus der Zeit des Nationalsozialismus. Deutschlands Nachbarländer, wie Großbritannien und Frankreich zeigten, dass Passregister mit Lichtbildern in einer demokratischen Gesellschaft überflüssig sind. Aufgrund der 2007 von Union und SPD eingerichteten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister ist zu erwarten, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bräuchte nur kleiner technischer Änderungen, um die elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen. Sogar eine automatisierte Selektion des farbigen Anteils der Bevölkerung sei möglich.

Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Verfassungsbeschwerde der Schriftstellerin Juli Zeh gegen die zwangsweise Abnahme von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Reisepässen vor. Auch der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz klagt seit November 2007 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke. Die schwarz-rote Bundesregierung denkt demgegenüber nicht an eine Einschränkung der massenhaften Registrierung der Bevölkerung, sondern plant umgekehrt noch ihre Ausweitung: Fingerabdrücke und kontaktlos auslesbare RFID-Funkchips sollen nach ihrem Willen künftig auch in Personalausweise aufgenommen werden.

Auch gibt es bereits seit 2006 Pläne, dass ein "Elektronischer Personalausweis" die anonyme Nutzung des Internet unmöglich machen soll. Die zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen schimpft sich "E-Government 2.0". Staatlich zertifizierte Bürger-Portale sollen hier für Abhilfe sorgen, wo man einfach, sicher und nicht-anonym kommunizieren kann. Wie man den Privatanwendern das anonyme Surfen verbieten will, verrät der Entwurf freilich nicht.

Offenbar nach dem Vorbild des zentralen Melderegisters der DDR soll schließlich ein zentrales Bundesmelderegister mit einer Vielzahl von Angaben über jeden Bürger wie Religionszugehörigkeit, Steueridentifikationsnummer, Ausweisdaten und E-Mail-Adresse aufgebaut werden.

"Vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden", erklärt der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde erhoben hat.

"Leider hat die Innenpolitik zunehmend nicht mehr Straftäter im Visier, sondern jeden von uns. Die ausufernden anlasslosen, massenhaften, automatisierten Datenerhebungen (z. B. Identifizierungszwang für Handynutzer), Datenabgleichungen (z.B. biometrische Gesichtsfahndung) und Datenspeicherungen (z.B. TK-Vorratsdatenspeicherung, Passregister) müssen aufhören. Wenn wir in einer freien Gesellschaft leben möchten, ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar."




geschrieben am 14.05.2008 von um 19:17 Uhr


Tags: 15 jährige Aufbewahrung von Passdaten und Bildern


Kommentare:

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#1 von Deutschland sunnyboy18
E-Mail: dennis1254@web.de Offline
so muss das immer sein
Geschrieben am 15.05.2008 - 15:08
#2 von Deutschland style-boy
E-Mail: vip-maurice@hotmail.de Offline
!!!SCHEIß ÜBERWACHUNGSSTAAT!!!
Geschrieben am 16.05.2008 - 14:17

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