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Frau will Kind von totem Ehemann
Gepostet in: Tragisches / Schockierendesc=images/news-pics/3816_1273232215.jpg align=left> Rostock. Am heutigen Freitag fiel das Urteil des Rostocker Oberlandesgerichts: Die junge Witwe darf ihre künstlich befruchteten Eizellen benutzen und somit ein Kind von ihrem bereits verstorbenen Ehemann bekommen.
Im Frühjahr 2008 hatte das glückliche Ehepaar einige befruchtete Eizellen einfrieren lassen. Wenige Monate danach kam der Ehemann bei einem tragischen Motorradunfall ums Leben. Daraufhin entschied sich die Ehefrau die Eizellen zu benutzen. Jedoch machte das Krankenhaus ihr einen Strich durch die Rechnung.
Sie zog vor Gericht. Das Landgericht Neubrandenburg hatte dies in einem ersten Zivilprozess für rechtens erklärt (Embryonenschutzgesetz). Die Frau legte daraufhin Berufung beim Oberlandesgericht ein - und bekam nun recht.
Wie steht ihr zu dem Urteil? Schreibt uns eure Meinung.
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