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Arbeitgeber dürfen über Kleidung entscheiden
Gepostet in: Gesellschaftc=images/news-pics/4606_1294991599.jpg align=left> Das Landgericht in Köln hat jetzt entschieden, dass Arbeitgeber darüber entscheiden, dürfen ob ihre Mitarbeiter BHs oder Unterhemden tragen sollen. Das Gericht ist der Meinung, dass dabei die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden.
Der Beschluss wurde für eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die für ein Unternehmen an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei Flugkontrollen vornimmt, vereinbart. Strenge Regeln wurden in dieser Vereinbarung festgelegt. Die Richter sind der Auffassung, dass dies zurecht geschah. Die Vorschriften wurden zugunsten für die Arbeitgeber festgelegt und sollen sie schützen.
Außerdem ist es ja wichtig, dass die Arbeitnehmer eine ordentliche Dienstbekleidung tragen. Unter der Regel wurde unter anderem auch festgelegt, dass die Fingernägel höchstens 0,5 Zentimeter sein dürfen. Die Begründung für diese Regel liegt darin, dass die Passagiere dann nicht verletzt werden können. Allerdings dürfen sie nicht entscheiden, welche Haarfarbe die Angestellten haben sollen.
Findet ihr das richtig, dass das Landgericht so entschieden hat, oder denkt ihr das die Rechte doch verletzt werden?
Tags: Arbeitnehmer Angestellte Bundespolizei Landgericht Dienstbekleidung Vereinbarung Flughafen