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Hartz-IV-Empfänger haben nun Lottoverbot
Gepostet in: Gesellschaft
rc=images/news-pics/4793_1299759585.jpg align=left> Köln. In Nordrhein-Westfalen dürfen Hartz-IV-Empfänger ab sofort an keinen Glücksspielen teilnehmen.
Dies verkündete heute ein Gerichtssprecher. Das Landgericht Köln hat in einer einstweiligen Verfügung der Westdeutschen Lotterie GmbH in Münster („Westlotto“) untersagt, Hartz-IV-Empfängern „die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen zu ermöglichen.“
Hauptziel ist natürlich das Bekämpfen der Spielsucht.
Die Lotto-Zentrale ist geschockt: „Wir werden diese Entscheidung des Gerichts selbstverständlich akzeptieren, streben aber eine schnelle Klärung in einem Hauptverfahren an“, sagte Lotto Sprecher Axel Weber. Er weiter: „Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist. Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen.“
Wie sieht ihr das Ganze? Sollte man Hartz-IV-Empfängern wirklich das Lotto spielen verbieten? Schreibt uns eure Meinung.
geschrieben am
10.03.2011 von
Maggy um
13:04 Uhr
Tags:
Lottoverbot Hartz-IV-Empfänger Spielsucht
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