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Chinesisches Paar beantragt Asyl für Kinder
Gepostet in: Politik/WirtschaftEin unverheiratetes chinesisches Paar lebt seit mehr als acht Jahren in Deutschland mit ihren vier Kindern, welche in der Bundesrepublik geboren und aufgewachsen sind.
Aus Furcht vor Diskriminierung durch die chinesische Familienpolitik hatte das Paar Schritte eingeleitet, ihr viertes Kind als Flüchtling in Deutschland anerkennen zu lassen.
Beide dürfen nicht arbeiten, da sie unter dem Duldungsstatus leben. Für die zwei Jüngsten greift der subsidiäre Schutz ein.
Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe entschloss sich gegen die Anerkennung, nun kommt es in Berufung. Kläger ist das in 2015 geborene Kind, vertreten durch seine Eltern.
Im Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim deutete der Vorsitzende Richter, dass das Kind gute Chancen auf die Anerkennung habe.
Vor Gericht erklärte die Mutter, sie "möchte gerne arbeiten und alles selbst bezahlen", doch ihr fehle die Arbeitserlaubnis.
Die Entscheidung soll bereits Donnerstag fallen. Sollte es für die Familie positiv ausgehen, könnte vermutlich ihr drittes Kind davon profitieren.
Tags: Asyl Familienpolitik Verwaltungsgerichtshof China