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Quelle: • RTL

Achtung: Abmahnung bei Facebook

Gepostet in: Gesellschaft

Viele haben es bereits geahnt und nun ist es passiert: Es gab die erste Abmahnung wegen eines fremden Fotos auf einer Pinnwand bei Facebook. Der Abmahner fordert eine sofortige Entfernung des Lichtbilds, einen Unterlassungsanspruch und Schadensersatz - dieser wird nach der Nutzungsdauer der Facebookseite bemessen.

Das Bild hat nicht der Abgemahnte selbst hochgeladen, sondern ein Freund, daher werden Facebook-Nutzer nun dazu aufgefordert, ihre Chronik auf fremdes Bildmaterial und unbekannte Urheber zu untersuchen.

Der Rechtsanwalt Niklas Haberkamm sagt zu diesem Fall, dass das Urheberrecht täglich millionenfach bei Facebook verletzt wird. Facebook gibt in den eigenen Geschäftsbedingungen zwar an, dass jeder User auch das Nutzungsrecht an dem Bild, welches er hochläd, besitzen muss, dennoch verbreiten sich "schräge Fotos wie ein Lauffeuer".

Ob dieser Fall nun als Vorbild genutzt wird, kann man bisher noch nicht einschätzen. Haberkamm hofft jedenfalls, dass die erste Facebook-Abmahnung dazu dient, dass "die Menschen ein stärkeres Bewusstsein für Rechtsverletzungen im Internet entwickeln".

Die Besonderheit an dem Fall ist, dass der Abgemahnte das Bild, um das es sich handelt, nicht selbst hochgeladen hat. Ein Dritter hat das Bild an seiner Pinnwand platziert. Die Kanzlei sagt, dass der Betroffene nicht überprüfen könne, ob diese Person auch Rechteinhaber ist. Hier heißt es nun: Wenn ich nichts davon weiß, dass ein fremder etwas auf meine Pinnwand postet, bin ich sozusagen sicher. Nehme ich diesen Eintrag jedoch in Kenntniss und kommentiere es sogar, muss ich für die Rechtsverletzung haften.

Man sollte wissen, dass alle Fotos urheberrechtlich geschützt sind. Das Argument, dass diese Fotos nur im Freundeskreis auf Facebook geteilt werden, gilt nicht. Auch das ist rechtlich gesehen eine Verbreitung.


Wie schütze ich mich nun vor einer Abmahnung?

1. Die eigene Chronik auf "Paparazzi-Fotos" prüfen. Wenn man sich nicht sicher ist, ob das Bild geteilt werden darf oder nicht, sollte man es vorsichtshalber löschen.

2. User die nur eigene Fotos hochladen, oder Bilder von Freunden/Bekannten die ihre Einwilligung geben, sind auf der sicheren Seite.

3. Wer Bilder aus dem Netz benutzen möchte, kann sich bei "Flickr" bedienen - bitte beachten, dass nur die Bilder genutzt werden, die unter der Creative-Common-Lizenz stehen. Am besten nennt man den Urheber im Post.

4. Um zu verhindern, dass ein Dritter etwas auf die eigene Pinnwand postet, so wie es im aktuellen Fall passiert ist, sollte Pinnwandeinträge auf der eigenen Chronik von Freunden sperren.
Dazu geht man auf Privatsphäre-Einstellung - 'Wer kann in deiner Chronik posten' - 'Chronik und Markierungen' - 'Niemand'

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geschrieben am 12.04.2012 von Vanessa um 08:04 Uhr


Tags: Facebook Abmahnung Urheberrecht Urheberrechtsverletzung Verbeitung Chronik prüfen Schadensersatz Rechtsverletzung fremdes Bildmaterial


Kommentare:

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#1 von Österreich 34-Stylez
E-Mail: auslaender92@hotmail.com Homepage: www.dein-ding.jimdo.com Offline
Frage der Zeit zwinkern

nja bin sowieso kein fan von onlinetagebüchern amüsiert aber war trotzdem nützlich um in kontakt zu bleiben.. cüsss auf nimmer wiedersehn FB lächeln
Geschrieben am 13.04.2012 - 18:56

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