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Quelle: • MSN

Was ist im Internet erlaubt – und was nicht?

Gepostet in: Multimedia/Technik

c=images/news-pics/941_1199869651.jpg align=left> Wegen der neuen Gesetze kann man sich unbewusst strafbar machen. Doch was ist nun erlaubt und was nicht? Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Das soll euch nicht passieren? Wir klären euch auf!





Glücksspiele
Bei Online-Casinos solltet ihr vorsichtig sein, denn die Juristen sind sich nicht einig, ob es erlaubt ist oder nicht. Jedoch wer sich an einem illegalen öffentlichen Glücksspiel beteiligt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Sicher ist aber, dass die Bank immer gewinnt! Auch wenn das Spiel Casino sich an den strengen Las-Vegas-Standard hält und 96-98% des Einsatzes auszahlt, verliert der Spieler am Ende. Wer sein Geld behalten möchte, der sollte diese Glücksspiele meiden.


Impressum auf der Homepage
Solltet ihr eine eigene Homepage haben, dann müsst ihr ein Impressum führen. Diese Pflicht gilt für alle geschäftsmäßigen Websites. Eure Homepage ist geschäftsmäßig sobald ihr Werbebanner auf der Seite laufen habt. Richter stufen die Seite eher geschäftsmäßig ein. Deshalb solltet ihr lieber ein Impressum angeben. Ein Verstoß dagegen kann im schwersten Fall mit bis zu 50.000 € bestraft werden.

Online-TV
Der kostenlose Dienst OTR nimmt TV-Sendungen auf, die anschließend heruntergeladen werden können. Einige TV Sender sind der Meinung, dass diese Dienste illegal sind.
Doch die rechtliche Lage ist noch nicht ganz geklärt. Wenn die Sender mehr Druck auf die Online-Recorder ausüben würden, wäre die rechtliche Lage schnell geklärt. Die Nutzer dieser Dienste könnten dann somit verurteilt werden.


Stadtplanverbindungen auf Homepages
Viele Homepagebesitzer benutzen für ihre Anfahrtsskizzen Stadtplandienste, z.B. von Map24.
Doch dafür brauch man eine Genehmigung des Dienstes. Hat man die nicht angefordert, so verstößt man gegen das Urheberrecht. Und das kann teuer werden.


Russische Online-Shops
Musik online kaufen ist legal! Doch das sieht nicht jeder so. Die US-Regierung und die EU waren der Meinung, dass der russische Musik-Online-Shop Allofmp3.com illegal sei. Der Druck führte dazu, dass er im Juli 2007 geschlossen wurde.
Ein Moskauer Gericht sprach die Betreiber von Allofmp3.com im August 2007 frei. Das Einkaufen dort sei also legal.


Pornografien
Im Internet gibt es mittlerweile etliche kostenlose Webseiten mit Pornofilmen. YouPorn.com sollten jedem ein Begriff sein.
Das Betrachten der Filme ist legal. Doch wenn man über Links auf Filme oder Bilder mit pornografischen Inhalten stößt, gerät man in Teufels Küche. Auch wenn sich solche Pop-Up-Fenster auf eurem Bildschirm öffnen, landen diese Inhalte auf eurer Festplatte. Die Unschuld zu beweisen ist dann sehr schwer.


Unverschlüsseltes WLAN-Netzwerk
Wer sein WLAN nicht verschlüsselt hat macht sich unter Umständen strafbar. Ein Internet-Anschlussinhaber wurde beschuldigt, er habe urheberrechtlich geschütztes Material ausgetauscht. Seine Verteidigung dazu: Sein WLAN war nicht verschlüsselt, so hätte jeder über sein WLAN Dateien austauschen können. Doch das war keine Argumentation für das Gericht. Er hat sich strafbar gemacht.

Nutzen anderer WLAN-Verbindungen
Ihr entdeckt auf eurem PC ein ungeschütztes WLAN eures Nachbarn. Das heißt für euch: Ihr könnt ohne dessen Wissen seinen Internet-Zugang benutzen.
In diesem Fall wird auch noch heftigst diskutiert. Es liegt noch keine Einigung vor. Das heimliche Mitsurfen könnte strafbar sein, doch andere Experten verneinten das. 2004 wurde ein sogenannter Schwarz-Surfer erwischt, doch das Verfahren wurde eingestellt. Es ist nicht unbedingt illegal. Empfohlen wird es aber auch nicht. Denn ein Risiko besteht immer.


Einbruch in ein Netzwerk
Ihr erratet das Passwort des WLANs eures Nachbarns. Und schaut euch die Dokumente von ihm/ihr an. Ihr macht euch damit strafbar. Das sogenannte „Ausspähen von Daten“ wird mit einer Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe geahndet.

Ebay: Ausländische Ware
Wer Waren bei Ebay verkauft, die aber von dem Hersteller nicht innerhalb der EU vertrieben wird muss mit einer Abmahnung rechnen. Viele Ebayer, die Kleidung von Abercrombie & Fitch verkauften, bekamen Abmahnungen und Forderungen über 2000 €.




geschrieben am 09.01.2008 von um 09:53 Uhr


Tags: Was ist im Internet erlaubt und was nicht?


Kommentare:

Sortierung:
 1 von 2  12 »

#1 von Deutschland Luggas
E-Mail: pornoluggas@gmail.com Offline
ist denn eigentlich das downloaden der musik auf dieser seite legal?
Geschrieben am 09.01.2008 - 12:17
#2 von nicht verfügbar User gelöscht
Offline
Yo sicher ist das, BlackBeats.FM ist sehr bekannt. smokin
Geschrieben am 09.01.2008 - 12:51
#3 von Deutschland pavlek
E-Mail: pavlek@gmx.de Homepage: http://wake-style.de.tl Offline
sehr sehr geile News karo! vielen dank dafür =)
Geschrieben am 09.01.2008 - 13:08
#4 von  [Russland] camo
E-Mail: nenemoosha11@yahoo.org Offline
das ist ja krank, kranker gehts ned! bald dürfen wir erst internet nutzen wenn es schriftlich erlaubt wird, und später wird bestimmt jeder KLICK der maus überwacht ...OMG
Geschrieben am 09.01.2008 - 14:57
#5 von Deutschland Linde
E-Mail: mail@stefan-lindenthal.de Homepage: http://www.stefan-lindenthal.de Offline
son schmarrn
Geschrieben am 09.01.2008 - 19:36
#6 von  [Russland] RussoHM
E-Mail: viktor87@gmx.de Offline
ich habe noch ne frage wenn mann bei bestimmten gewinnspielen mit macht wo versteckte kosten sind und mann kriegt irgend wann mal ne rechnung. Muss man dann bezahlen oder könnte ich behaupten das ich keine kosten gesehen hab???
Geschrieben am 09.01.2008 - 21:29
#7 von  [Russland] Serku
E-Mail: er_rus@web.de Offline
RussoHM schrieb:


ich habe noch ne frage wenn mann bei bestimmten gewinnspielen mit macht wo versteckte kosten sind und mann kriegt irgend wann mal ne rechnung. Muss man dann bezahlen oder könnte ich behaupten das ich keine kosten gesehen hab???



wenn das z.B. bei usenext alphaload und co ist musst du diese nicht bezahlen da diese keine gewerbe rechte mehr haben und somit du das recht hast nicht zu bezahlen sollte so ein fall vor gericht gehen würdest du 100% gewinnen also nicht bezahlen andere seiten die nicht downloads anbieten sondern irgendwas anderes tja das musst du bezahlen kannst dich aber im internet erkundigen dort findeste sicha ne antwort amüsiert

konkrett zu gewinnspielen wo versteckte kosten sind solltest du mal einen anwalt fragen die helfen umsonst weida
Geschrieben am 09.01.2008 - 21:43
#8 von Deutschland schwäg
E-Mail: janinneumann@yahoo.de Offline
lol was für ein scheiß
Geschrieben am 09.01.2008 - 21:59
#9 von Deutschland StYleR_84
E-Mail: B4stardo@arcor.de Homepage: Msn: sweet3384@hotmail.de Offline
voll übertrieben...
Geschrieben am 10.01.2008 - 09:42
#10 von Deutschland CK325
E-Mail: ck325@hotmail.de Offline
naja " YouPorn.com sollten jedem ein Begriff sein. " ^^ kleiner grammatik fehler amüsiert
Geschrieben am 10.01.2008 - 20:14

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