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Quelle: • Focus

Mieter muss vor'm Auszug tief in die Tasche greifen

Gepostet in: Kurioses

Dass jeder einen anderen Geschmack hat, ist klar. Doch nun musste ein Mieter aufgrund seines Geschmackes bezahlen. Grundsätzlich ist es jedem selbst überlassen, wie jemand seine Wohnung gestaltet. Doch gefällt im Falle eines Auszuges die Gestaltung dem Vermieter nicht, kann er dem damaligen Mieter auffordern, diese zu entfernen und dem ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Tut er diese nicht, kann er den Mieter verklagen. Eine Vermieterin hat den Mieter verklagt und bekam vom Gericht recht. Als ob das nicht genug wäre, fehlten bei Wohnungsübergabe teilweise auch Schlüssel. So ist die Austauschgebühr von der Schließanlage vom Mieter zu tragen.






geschrieben am 22.01.2017 von Lale um 12:33 Uhr


Tags: Mieter Landgericht Verimeter


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