Justiz-Schlappe für Sido – Auch Bonez MC und SSIO sind betroffen
Deutschrap und Cannabis – eine Verbindung, die schon seit Jahrzehnten fest in der Kultur verankert ist. Doch was auf Beats und in Musikvideos problemlos funktioniert, stößt im echten Wirtschafts- und ...

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Werbekampagne von Sido und der Plattform Bloomwell für Medizinalcannabis gestoppt. Die Richter sehen in der Kooperation einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, was auch Auswirkungen auf ähnliche Geschäftsmodelle von Rappern wie Bonez MC oder SSIO haben dürfte.
Deutschrap und Cannabis – eine Verbindung, die schon seit Jahrzehnten fest in der Kultur verankert ist. Doch was auf Beats und in Musikvideos problemlos funktioniert, stößt im echten Wirtschafts- und Arzneimittelrecht nun auf knallharte Grenzen. Deutschrap-Legende Sido und sein Partnerunternehmen Bloomwell mussten vor Gericht eine empfindliche Niederlage einstecken. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der gemeinsamen Werbekampagne für medizinisches Cannabis einen Riegel vorgeschoben.
Gericht stoppt Kampagne: Werbeverbot für Sidos Medizinalcannabis
Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Marke Siggis PHARM, für die Sido in Kooperation mit der Plattform Bloomwell zwei eigene Medizinalcannabis-Sorten an den Start gebracht hatte. Um das Produkt unter die Leute zu bringen, setzte das Unternehmen voll auf die Reichweite und Strahlkraft des Berliner Rappers. Unter Slogans wie „Mit Sido zu Deinem Cannabis-Rezept“ und dem Versprechen einer „kostenlosen Rezeptanfrage“ wurde online massiv geworben.
Damit ist nun endgültig Schluss: Das OLG Frankfurt wies die Berufung von Bloomwell zurück und bestätigte eine vorangegangene einstweilige Verfügung. Den Richtern zufolge verstößt die prominente Werbeoffensive sowohl gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) als auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das deutsche Recht verbietet es ausdrücklich, verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern durch prominente Fürsprecher anzupreisen oder kostenlose Rezepte im Zusammenhang mit Bestellungen in Aussicht zu stellen.
Apothekerkammer Nordrhein siegt: Harte Kritik an Promi-Kooperationen
Das OLG Frankfurt folgte mit seiner Entscheidung der Vorinstanz des Landgerichts Frankfurt (Az. 3-10 O 3/26). Bereits dort war festgestellt worden, dass die Kampagne gezielt darauf abzielte, die Verschreibung, den Absatz und den Konsum der beworbenen Arzneimittelgruppe zu fördern. Einen Rechtsmissbrauch bei der Abmahnung schlossen die Richter unmissverständlich aus.
Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren die Apothekerkammer Nordrhein, die auch in zweiter Instanz Recht bekam. Vonseiten der Kammer gab es im Vorfeld scharfe Kritik an der Geschäftspraxis der Online-Plattformen: Es gehe solchen Anbietern nicht primär um echte Patienten, sondern um das schnelle Geld mit Freizeit-Konsumenten ohne tatsächlichen Behandlungsbedarf. Werbung mit Musikern – in diesem konkreten Fall mit Sido – stufte die Kammer als grundsätzlich unzulässig und unseriös ein. Das Gericht bestätigte die Befugnis der Kammer, gegen solche unzulässigen Werbemaßnahmen konsequent vorzugehen.
Signalwirkung für die Szene: Was bedeutet das Urteil für Bonez MC und SSIO?
Die Entscheidung aus Frankfurt hat über den Fall Sido hinaus erhebliche Signalwirkung für die gesamte Deutschrap-Landschaft. Längst ist die Vermarktung von medizinischem Cannabis zu einem lukrativen Business-Zweig für Rapstars geworden: 187-Strassenbande-Boss Bonez MC brachte eigenes Cannabis in deutsche Apotheken, während Bonner Rapper SSIO seine eigene THC-Sorte namens „Tannenbusch“ über einen Onlinehändler vermarktete.
Das Frankfurter Urteil zieht nun eine unübersehbare rote Linie für die Zukunft. Sobald verschreibungspflichtige Präparate im Spiel sind, verbietet der Gesetzgeber die klassische Lifestyle- und Promi-Werbung in Richtung Endverbraucher. Für Rapper und Plattformen bedeutet das künftig einen juristischen Drahtseilakt: Reine neutrale Information, der eigentliche Rezeptprozess und die kommerzielle Absatzwerbung müssen rechtlich penibel voneinander getrennt werden.

