Kaum auf freiem Fuß – Maschsee-Mörder muss wieder 10 Jahre in Haft
Kaum zurück im Alltag, klickten erneut die Handschellen – und dieses Mal dürfte der Rückweg in die Freiheit für sehr lange Zeit versperrt bleiben. Der unter dem Beinamen „Maschsee-Mörder“ bekannt gewo...

Der als Maschsee-Mörder bekannte Alexander K. wurde vom Landgericht Düsseldorf zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Rapper hatte seine Ex-Partnerin als Geisel genommen und schwer misshandelt. Das Gericht stufte ihn als extrem gefährlich ein.
Kaum zurück im Alltag, klickten erneut die Handschellen – und dieses Mal dürfte der Rückweg in die Freiheit für sehr lange Zeit versperrt bleiben. Der unter dem Beinamen „Maschsee-Mörder“ bekannt gewordene Alexander K., der nach Verbüßung seiner ersten Strafe versuchte, sich als Rapper und Internet-Persönlichkeit zu inszenieren, wurde vor dem Landgericht Düsseldorf erneut zu einer empfindlichen Haftstrafe verurteilt. Zehn Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung lautet das deutliche Urteil der Justiz.
Harte Strafe: Zehn Jahre Haft und Sicherungsverwahrung
Mit der Entscheidung ging die Düsseldorfer Kammer sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die ein Strafmaß von neun Jahren gefordert hatte. Das Gericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass sich der 38-Jährige der Geiselnahme sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Besonders gravierend wiegt die angeordnete Sicherungsverwahrung: Sie stellt sicher, dass der Verurteilte auch nach dem regulären Ende seiner zehnjährigen Haftstrafe nicht zwingend freikommt, solange von ihm eine akute Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten, sprach im Gerichtssaal von einer angeblichen Intrige einer eifersüchtigen Ex-Partnerin und plädierte über seinen Anwalt auf Freispruch. Die Richter sahen jedoch keinen Anlass, an den detaillierten Aussagen der geschädigten Frau zu zweifeln. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, der Gang vor den Bundesgerichtshof (BGH) steht der Verteidigung offen.
Brutale Geiselnahme: Misshandlung und Drohungen im Privaten
Die Schilderungen der Ereignisse aus dem vergangenen Dezember zeichnen ein düsteres Bild der Tatnacht in Düsseldorf. Den Feststellungen des Gerichts zufolge sperrte der Mann seine damalige Lebensgefährtin in deren eigener Wohnung ein, drohte ihr und misshandelte sie massiv. Um an vertrauliche Daten ihres gesperrten Smartphones zu gelangen, soll der 38-Jährige im Verlauf der Auseinandersetzung sogar versucht haben, ihr den Daumen abzutrennen.
Die Vorsitzende Richterin begründete die Härte des Urteils unter anderem mit dem ausgeprägten Hang des Verurteilten zu gravierenden Straftaten. Nach nur wenigen Monaten in Freiheit klickten kurz nach den Vorfällen im Dezember die Handschellen der Ermittler, die den Mann direkt aus der Untersuchungshaft vor Gericht brachten.
Vom Gewaltverbrechen zur fragwürdigen Rap-Karriere
Seinen schlagzeilenträchtigen Beinamen erhielt der Mann durch eine Bluttat aus dem Jahr 2012. Damals tötete er eine 44-jährige Frau aus Ibbenbüren, zerstückelte die Leiche und versenkte die sterblichen Überreste im Maschsee bei Hannover. Das Landgericht Hannover verurteilte ihn 2013 zu einer zwölfjährigen Haftstrafe. Aufgrund eines massiven Drogenkonsums wurde ihm eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert, weshalb er viele Jahre in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht war, ehe er in den offenen Vollzug überstellt und schließlich entlassen wurde.
Anstatt nach der Haftentlassung die Anonymität zu suchen, drängte Alexander K. gezielt ins Rampenlicht. Er versuchte sich in den sozialen Netzwerken als Rapper und Influencer aufzubauen, bewarb T-Shirts mit makabren Bezügen zu seiner Tat und brachte sogar ein eigenes Buch über das damalige Verbrechen heraus. Diese zynische Form der Selbstdarstellung sorgte in der Öffentlichkeit und bei den Hinterbliebenen des damaligen Opfers für großes Entsetzen. Nach etwa zwölf Jahren Gefängnis und nur rund einem einzigen Jahr auf freiem Fuß endet dieser Ausflug in die Rap- und Medienwelt nun mit einer weiteren, jahrelangen Haftunterbringung.

