Kool Savas: "LMS" folgeindiziert, aber "Schwul Rapper" überraschend frei!
Servus BlackBeats.FM Family! Die News-Maschine im Deutschrap-Kosmos rattert unaufhörlich, und dieses Mal rückt eine Legende in den Fokus: Kool Savas . Genauer gesagt, eine Entscheidung der Bundeszentr...

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz hat Kool Savas' Klassiker LMS nach 25 Jahren folgeindiziert, während die B-Seite Schwule Rapper überraschend vom Index gestrichen wurde. Die Behörde wertet letzteren Song nun als genretypischen Battlerap.
Servus BlackBeats.FM Family!
Die News-Maschine im Deutschrap-Kosmos rattert unaufhörlich, und dieses Mal rückt eine Legende in den Fokus: Kool Savas. Genauer gesagt, eine Entscheidung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) bezüglich seiner epochalen Single „LMS“ aus dem Jahr 1999.
Nach satten 25 Jahren hat die BzKJ – früher als BPJM bekannt – ihr Urteil gefällt: „LMS“ wird folgeindiziert. Das bedeutet, der Track bleibt auf dem Index und darf somit weiterhin nicht medienwirksam verbreitet, beworben oder verkauft werden. Die Begründung ist klar: Das Gremium stuft den Inhalt noch immer als jugendgefährdend ein. Es bestehe die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche das darin dargestellte Verhalten, insbesondere das herabwürdigende Frauenbild, in ihren eigenen Alltag übernehmen.
Deutlich entspannter fällt das Urteil zur B-Seite jener Maxi-Single aus, dem kontroversen Track „Schwule Rapper“. Hier die Überraschung: Der Song wird freigegeben! Obwohl der Text ähnlich explizit und hart ist, erkannte die BzKJ hier den genretypischen Kontext des Battleraps an. Die Wichtigtuerei und Selbstüberhöhung, die in dieser Gattung dominieren, seien im Song „Schwule Rapper“ deutlich als solche erkennbar und würden die Schwelle zur Jugendgefährdung nicht überschreiten. Ein Sieg für die künstlerische Freiheit im Battlerap!
Diese Entscheidung zeigt einmal mehr die Komplexität der Bewertungskriterien, die bei Indizierungen angelegt werden. Während „LMS“ weiterhin als sozialethisch desorientierend betrachtet wird, wird „Schwule Rapper“ als ein (wenn auch grenzwertiges) Produkt seines Genres anerkannt.
Für uns Hip-Hop-Heads bedeutet das eine spannende Diskussion über Kunstfreiheit, Jugendschutz und die Rezeption von Texten, die über zwei Jahrzehnte hinweg die Szene prägten. Wie positioniert ihr euch zu diesen Urteilen? Diskutiert mit uns auf BlackBeats.FM!
Unten könnt ihr euch den jetzt wieder freien Track „Schwule Rapper“ anhören. Macht euch selbst ein Bild!

