Moses Pelham siegt – BGH entscheidet Sampling-Streit mit Kraftwerk!
Historischer BGH-Sieg: Moses Pelham triumphiert im Sampling-Streit mit Kraftwerk – Ein Meilenstein für Hip-Hop! Düsseldorf, 03. September 2026 – Es ist eine Saga, die länger währt als so manche Musikk...

Nach fast 30 Jahren Rechtsstreit erzielt Moses Pelham einen historischen Sieg gegen Kraftwerk vor dem BGH. Dank der Pastiche-Regelung wird das Sampling im Song Nur mir als zulässiger künstlerischer Dialog eingestuft, was die kreative Freiheit im Hip-Hop nachhaltig stärkt.
Historischer BGH-Sieg: Moses Pelham triumphiert im Sampling-Streit mit Kraftwerk – Ein Meilenstein für Hip-Hop!
Düsseldorf, 03. September 2026 – Es ist eine Saga, die länger währt als so manche Musikkarriere: Der legendäre Sampling-Streit zwischen Hip-Hop-Ikone Moses Pelham und den Elektronik-Pionieren Kraftwerk erreicht nach fast drei Dekaden einen epischen Wendepunkt. Was unzählige Gerichte, unzählige Paragraphen und sogar eine EU-Gesetzesänderung erlebt hat, mündet nun in einem wegweisenden Teilerfolg für Pelham vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Für die Black Music Szene und alle kreativen Köpfe, die Sampling als Kunstform zelebrieren, ist dieses Urteil ein Hoffnungsschimmer – und ein klares Signal.
Seit satten 27 Jahren schwebt das Damoklesschwert des Urheberrechts über dem legendären zwei Sekunden langen Loop aus Kraftwerks "Metall auf Metall", das Moses Pelham 1997 für Sabrina Setlurs Hit "Nur mir" nutzte. Nach einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im vergangenen April, die bereits eine Tendenz zugunsten Pelhams erkennen ließ, folgt nun die Bestätigung aus Karlsruhe. Medien wie die Tagesschau, ZDFheute und die FAZ berichten unisono über diesen juristischen Durchbruch.
Der Wendepunkt: Pastiche-Regelung rettet das Sample
Der BGH hat das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg bestätigt und damit eine entscheidende Richtungsentscheidung getroffen: Moses Pelham darf das strittige Sample aus "Metall auf Metall" im Song "Nur mir" seit dem Jahr 2021 legal nutzen. Der Schlüssel zu diesem Erfolg liegt in einer europäischen Gesetzesänderung aus demselben Jahr, die das sogenannte "Pastiche" in den Fokus rückt.
Richter Thomas Koch erläuterte in seiner Begründung, dass das Sample – obwohl von Kennern des Originals zweifellos erkennbar – in einen völlig neuen, kreativen Kontext überführt wurde. Der Beat wurde aus der elektronischen Musik in das Hip-Hop-Genre transformiert, wodurch ein "kreativer und künstlerischer Dialog" entstanden ist. Dies, kombiniert mit "genügend wahrnehmbaren Unterschieden" zum Original, qualifiziert das Sample nun als zulässiges Pastiche. Ein klarer Sieg für die kreative Freiheit der Produzenten, die schon immer die Kunst des Samplings als Hommage und Neuschöpfung verstanden haben.
Ein Triumph für die Sampling-Kultur
Die Freude im Lager von Pelham und seinem Mitproduzenten Martin Haas ist entsprechend groß. In einer Pressemitteilung äußerte sich ihre Kanzlei euphorisch über die Entscheidung, die sie als "großen Schritt für die rechtliche Absicherung von Musikproduzenten" feiert:
"Nach fast drei Jahrzehnten steht fest, was Musikerinnen und Musiker seit jeher wissen: Wer ein fremdes Klangfragment aufgreift, verändert und in einen neuen künstlerischen Zusammenhang stellt, kopiert nicht, sondern schafft. Für die Musikbranche bedeutet das Rechtssicherheit: Sampling als erkennbarer künstlerischer Dialog mit dem Original ist zulässig – heimliche Übernahmen bleiben es nicht."
Diese Worte sprechen Bände. Sie bestätigen, dass Sampling – im Sinne einer respektvollen Transformation und Weiterentwicklung – nicht als bloße Kopie, sondern als legitimer Bestandteil des musikalischen Schaffensprozesses anerkannt wird. Eine Message, die in der Hip-Hop-Welt seit jeher tief verwurzelt ist.
Was bleibt unklar? Die Vergangenheit und die Zukunft
Auch wenn der aktuelle BGH-Entscheid einen maßgeblichen Sieg für die Zukunft des Samplings darstellt, ist die Saga noch nicht ganz abgeschlossen. Die Nutzung des Samples ist für den Zeitraum von 2021 bis heute geklärt. Doch für die Jahre 2002 bis 2021 steht die endgültige Klärung noch aus. In diesem Zeitfenster hatte das OLG Hamburg Kraftwerk Recht gegeben und ihnen potenziellen Schadensersatz zugesprochen.
Moses Pelham und Martin Haas haben daraufhin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sollte diese erfolgreich sein, müsste sich der BGH erneut mit dem Fall beschäftigen, um auch diesen Zeitraum abschließend zu beurteilen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird noch für dieses Jahr erwartet.
Dieser Fall hat die rechtlichen Grenzen des Samplings in Deutschland und Europa neu definiert und wird zweifellos als Präzedenzfall in die Musikgeschichte eingehen. Für BlackBeats.FM und die gesamte Black Music Community ist es ein Signal, dass Kreativität und künstlerischer Ausdruck einen hohen Stellenwert haben – und sich im besten Falle auch gegen etablierte Rechte durchsetzen können. Wir bleiben dran!
Übrigens: Im vergangenen Jahr berichtete auch Lacazette über seine Erfahrungen in einem Sample-Streit mit Kraftwerk. Ein weiterer Beleg dafür, wie persistent diese Thematik in der Musikbranche ist.

