Raus aus der Einzelhaft – Diddy jetzt im normalen Gefängnistrakt
Für Musikmogul Sean „Diddy“ Combs beginnt hinter Gittern ein neues Kapitel: Nachdem der Bad-Boy-Records-Gründer in seiner vorherigen Haftanstalt wegen wiederholten Fehlverhaltens in Isolationshaft ges...

Nach massiven Disziplinarverstößen und Isolationshaft wurde Sean Diddy Combs in das Bundesgefängnis FCI Allenwood verlegt. Dort ist der Musikmogul nun im regulären Vollzug untergebracht, da die Behörden aktuell keine Gefährdung für seine Sicherheit sehen.
Für Musikmogul Sean „Diddy“ Combs beginnt hinter Gittern ein neues Kapitel: Nachdem der Bad-Boy-Records-Gründer in seiner vorherigen Haftanstalt wegen wiederholten Fehlverhaltens in Isolationshaft gesteckt wurde, gewöhnt er sich nun an den Alltag in einem neuen Bundesgefängnis. Wie US-Medien berichten, wurde der 55-Jährige nicht etwa unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen weggesperrt, sondern direkt im regulären Vollzug – der sogenannten „General Population“ – untergebracht.
Neuer Haftalltag: Normaler Vollzug im FCI Allenwood
Diddy verbüßt seine Strafe seit Kurzem in der FCI Allenwood im US-Bundesstaat Pennsylvania, nachdem er vergangene Woche aus der berüchtigten Haftanstalt Fort Dix in New Jersey verlegt wurde. Bestätigt wurde die Unterbringung unter anderem von Jose Rojas, einem Gewerkschaftssekretär des Personals der US-Bundesgefängnisbehörde (Bureau of Prisons, BOP). Dass die Anstaltsleitung den Rapper und Produzenten direkt zu den übrigen Insassen steckt, zeigt, dass die Behörden derzeit keine akute Gefährdung für seine Sicherheit sehen.
Ein wesentlicher Faktor könnte hierbei die Größe der Einrichtung sein: Während in Fort Dix rund 4.000 Häftlinge untergebracht sind, zählt Allenwood lediglich etwa 1.000 Insassen. Für das Wachpersonal vor Ort dürfte es damit deutlich einfacher sein, die Lage im Auge zu behalten und Diddys Alltag auch innerhalb des normalen Vollzugs zu überwachen.
Vom Luxusleben in die Isolationshaft: Turbulenzen in Fort Dix
Der Transfer nach Pennsylvania folgt auf extrem unruhige Monate in Fort Dix, wo Diddy fast ein Jahr verbrachte. Dort sorgte der Rapper regelmäßig für handfeste Schlagzeilen. Medienberichten zufolge soll er hinter Gittern ein überraschend luxuriöses Leben geführt haben. Die Vorwürfe reichten von unerlaubtem Alkoholbesitz über heimliche Massagen und Delikatessen bis hin zu geschmuggelten Smartphones mit Nacktfotos. Zudem soll es immer wieder zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sein.
Die Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten: Die Gefängnisleitung steckte Diddy schließlich in die gefürchtete Special Housing Unit (SHU), die Isolationsabteilung für Problemsituationen. Darüber hinaus brummte man ihm empfindliche Disziplinarstrafen auf: Insidern zufolge verlor Combs 41 Tage seines sogenannten „Good Time Credits“, der Häftlingen bei guter Führung eine vorzeitige Entlassung ermöglichen kann, sowie für satte 400 Tage das Privileg, im Gefängnisladen einkaufen zu dürfen.
Management reagiert erleichtert auf die Verlegung
Diddys offizieller Sprecher Juda Engelmayer äußerte sich vorsichtig optimistisch über den Neuanfang im regulären Vollzug. Man sei erfreut zu hören, dass Sean Combs wieder in die allgemeine Häftlingsgemeinschaft zurückgekehrt sei. Die Sicherheit und das Wohlergehen des Musikers stünden an erster Stelle, doch gebe es derzeit keinen konkreten Grund zur Annahme, dass eine Bedrohung vorliege. Man hoffe, dass er seine verbleibende Zeit nun sicher und ohne weitere unnötige Zwischenfälle absitzen könne.
Sean Combs verbüßt aktuell eine 50-monatige Haftstrafe, zu der er nach einem Aufsehen erregenden Prozess verurteilt wurde. Im Mittelpunkt standen Verurteilungen wegen Delikten im Zusammenhang mit Prostitution, während er von den noch schwerer wiegenden Anklagepunkten des Sexhandels und der bandenmäßigen Erpressung freigesprochen worden war. Das Bureau of Prisons selbst hielt sich gewohnt bedeckt und betonte auf Anfrage lediglich, man äußere sich aus Sicherheits- und Datenschutzgründen grundsätzlich nicht zu den individuellen Haftbedingungen oder Unterbringungen von Insassen.

