Schlappe vor Gericht – Cannabis-Werbung mit Sido bleibt verboten
Deutschrap-Star Sido ist längst nicht mehr nur am Mikrofon aktiv, sondern macht sich seit Jahren auch als umtriebiger Geschäftsmann einen Namen. Doch bei seinem Vorstoß in den Markt für Medizinalcanna...

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Werbeverbot für Sidos Medizinalcannabis-Marke Siggis Pharm bestätigt. Die Kampagne verstieß durch prominente Unterstützung und Gratis-Rezepte gegen das Heilmittelwerbegesetz. Damit scheiterte der Rapper mit seiner Berufung endgültig.
Deutschrap-Star Sido ist längst nicht mehr nur am Mikrofon aktiv, sondern macht sich seit Jahren auch als umtriebiger Geschäftsmann einen Namen. Doch bei seinem Vorstoß in den Markt für Medizinalcannabis muss die Berliner Rap-Ikone jetzt einen herben juristischen Dämpfer hinnehmen. Gemeinsam mit der spezialisierten Plattform Bloomwell hatte Sido für seine eigene Marke „Siggis Pharm“ getrommelt – rechtlich ging diese Aktion allerdings deutlich zu weit. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun in zweiter Instanz ein Werbeverbot bestätigt und damit einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) recht gegeben.
Niederlage vor dem OLG Frankfurt: Zweite Instanz bestätigt Werbeverbot
Wie die Pharmazeutische Zeitung berichtet, wies das Oberlandesgericht Frankfurt die Berufung von Bloomwell vollständig zurück. Damit bleibt die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt aus dem Januar 2026 rechtskräftig. Bloomwell hatte vor Gericht unter anderem argumentiert, dass die Apothekerkammer Nordrhein gar nicht befugt gewesen sei, rechtlich gegen die Marketingkampagnen der Plattform vorzugehen.
Die Richter am OLG Frankfurt sahen das jedoch anders: Die Kammer besitzt sehr wohl die Zuständigkeit, da sie die gesetzliche Pflicht hat, die berufsrechtlichen Vorgaben der Apotheken zu kontrollieren und illegale Werbepraktiken abzustrafen. Nach Auffassung des Gerichts dienten die Marketingmaßnahmen von Bloomwell eindeutig dazu, „die Verschreibung, den Verkauf, den Verbrauch (und/oder die Abgabe) des betreffenden Arzneimittels beziehungsweise der Gruppe von Arzneimitteln“ gezielt zu forcieren. Ein solches Vorgehen verstößt jedoch massiv gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz (HWG).
„Mit Sido zu deinem Cannabis-Rezept“: Ungesetzliche Anreize für Patienten
Der Auslöser für den Rechtsstreit liegt in einer groß angelegten Werbekampagne. Bloomwell, spezialisiert auf die Vermittlung und Versorgung mit Medizinalcannabis, hatte für die Vermarktung von Sidos Cannabis-Unternehmen „Siggis Pharm“ geworben. In einem gemeinsamen Clip warb man mit der provokanten Zeile „Mit Sido zu deinem Cannabis-Rezept“ und lockte potenzielle Kunden obendrein mit kostenlosen Rezepten.
Genau an diesem Punkt schritt die Apothekerkammer Nordrhein ein. Nach dem Heilmittelwerbegesetz gilt die Ausgabe eines kostenlosen Rezepts als unzulässige Zugabe. Medizinische Behandlungen und Arzneimittel dürfen hierzulande nicht durch finanzielle Vergünstigungen oder Gratismuster beworben werden, um Fehlanreize beim Konsum zu verhindern.
Promi-Bonus verpufft: Klare Schranken für Deutschrap-Marketing
Neben den Rezept-Rabatten kritisierte das Gericht insbesondere die prominente Rolle des Berliner Rappers. Laut den Richtern suggerierte der Slogan der Kampagne, dass Sido als renommierte Persönlichkeit den Verbrauchern den Konsum von medizinischem Cannabis aktiv nahelege. Das HWG untersagt es Prominenten jedoch explizit, ihre Reichweite und Bekanntheit einzusetzen, um den Absatz von Arzneimitteln zu befeuern.
Durch die Bestätigung des OLG Frankfurt tritt die in erster Instanz erwirkte einstweilige Verfügung nun endgültig in Kraft. Für Bloomwell und Sido bedeutet das das endgültige Aus für derartige Marketingstrategien: Weitere Werbeaktionen dieser Machart sind ab sofort streng verboten. Für die Hip-Hop-Szene unterstreicht das Urteil einmal mehr, dass der Medizinsektor ganz eigenen Spielregeln folgt – virales Rap-Marketing stößt hier an seine gesetzlichen Grenzen.

