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Author Beantragung des Erbscheins Geschrieben am: 13.02.2023 um 14:21

Kaffeenase



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Anzahl Nachrichten: 237


Um einen Erbschein zu beantragen, müssen Sie sich an das zuständige Nachlassgericht wenden. Dies ist normalerweise das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt wohnte.

Folgende Unterlagen werden zur Beantragung des Erbscheins für gewöhnlich benötigt:

Sterbeurkunde des Verstorbenen
Geburtsurkunden aller Erben
Heiratsurkunden (falls relevant)
testamentarische oder gesetzliche Verfügungen (falls vorhanden)
Es ist wichtig, dass alle Unterlagen original oder beglaubigt vorliegen und aktuell sind. In einigen Fällen kann das Nachlassgericht weitere Nachweise oder Informationen anfordern, um die gesetzliche Erbfolge zu klären.

Ich empfehle Ihnen, sich vorab beim zuständigen Nachlassgericht über die konkreten Anforderungen und Voraussetzungen zu informieren. Ein Anwalt kann Ihnen auch bei dem Verfahren unterstützen.


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