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Quelle: • n-tv

Neues W-Lan-Gesetz

Gepostet in: Politik/Wirtschaft

Nach Entscheidung der Bundesregierung wird es für Betreiber offener Funknetze, sogenannter Hotspots, in Zukunft einfacher werden. Während sie sich bislang zum Teil sehr große Sorgen um das Onlineverhalten ihrer Nutzer gemacht haben, wird dies nun bald Geschichte sein. Die Erweiterung des Gesetzes in Form von Abschaffung der Störerhaftung befreit den Betreiber von sämtlichen Gerichtskosten.

Durch das neue Gesetz möchte die Bundesregierung die Haftungsrisiken der Betreiber offener Funknetze senken. Somit werden also Besitzer von Hotels, Cafés etc. von diversen Gerichtskosten befreit, wenn zum Beispiel ihre Gäste über WLAN illegale Filme herunterladen.

Aufgrund dieser neuen Regelung sind Netzbetreiber auch von keiner Behörde gezwungen Passwortsperren einzubauen, wenn ihre Netze bereits für illegale Aktionen missbraucht wurden.

Die Besundesregierung hat es für dringend notwenig gesehen das Gesetz dementsprechend anzupassen, da der Europäische Gerichtshof erst vor kurzem entschieden hatte, dass WLAN-Betreiber zwar nicht für Rechtsverstöße Dritter haften müssen, "dass ein Gericht oder eine nationale Behörde aber gegen einen WLAN-Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen", wie es in einem Gerichtsentwurf heißt.




geschrieben am 27.02.2017 von Karo um 11:16 Uhr


Tags: Hotspot WLAN Betreiber Verstoß Recht Gericht Gerichtskosten


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