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YouTube braucht keine Daten preisgeben
Gepostet in: Multimedia/TechnikBei "Werner Eiskalt" wurden einige Teile von einem YouTube-Nutzer mitgefilmt und derjenige stellte anschließend einige Ausschnitte ins Internet.
Daraufhin hat der Filmverleih Constantin eine Klage eingereicht, da der Verleih eine einstweilige Verfügung erwirken wollte. Derjenige, der die Filmausschnitte veröffentlicht hat, hat zwar hierbei die Uhrheberrechte verletzt und dennoch braucht YouTube keine Daten rauszugeben.
Da derjenige das nicht „in gewerblichem Ausmaß“ tat, ist das also nicht notwendig, da es im vorliegenden Fall nicht zu erkennen ist. Somit scheiterte Constantin ganz mit der Klage, da der Filmverleih es bereits bei einem anderen Gericht versucht hatte.
Es wurden insgesamt sechs Ausschnitte mitgefilmt und ins Netz gestellt, von daher meint der Rechtsanwalt von Constantin, dass es die Hälfte des Filmes sei. YouTube hat diese Ausschnitte auf Verlangen des Anwaltes aus ihrem Portal genommen. Außerdem wurde von Constantin verlangt, das YouTube die Daten des Uhrheberrechtsverletzers preisgibt. Doch YouTube braucht zunächst die Daten ihrer Nutzer nicht verraten.
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