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Haustüren sollen nachts nicht abgeschlossen werden
Gepostet in: VerschiedenesAus Angst vor Einbrechern schließen viele nachts ihre Haustüren ab. Besitzer von Mehrfamilienhäusern fordern ihre Mieter ebenfalls dazu auf, die Haustür nachts abzuschließen. Ein Gericht hat dies nun verboten.
Laut dem Landgericht Frankfurt ist es nicht immer legal, eine Hautür in der Nacht zu verschließen. Zumindest, wenn es sich um Mietshäuser mit mehreren Parteien handelt. Verhandelt wurde ein Fall einer Wohnungsbaugesellschaft: Alle Mieter wurden dazu verpflichtet, die Haustür ab 22 Uhr abzuschließen - zum Schutz vor Einbrechern.
Die Richter waren anderer Meinung: Die Bewohner müssen in der Lage sein das Haus ohne Schlüssel verlassen zu können, sollte ein Feuer ausbrechen. Wer allerdings jetzt davon ausgeht, dass damit alle existierenden Vorschriften von Hausbesitzern zunichte gemacht wurden liegt falsch: Es wurden bereits gegenteilige Urteile von anderen Gerichten gefällt.
Tags: Landgericht Frankfurt Mehrfamilienhaus Haustür Einbruchschutz