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Vorratsdatenspeicherung gestoppt!!
Gepostet in:c=images/news-pics/1133_1205938317.jpg align=left> Das Bundesverfassungsgericht in Kalsruhe hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen vorläufig gestoppt. Nur für besonders schwere Straftaten dürfen die Daten noch genutzt werden. Das Gesetz wurde per einstweiliger Anordnung ausgesetzt.
Acht betroffene Einwohner schickten einen Eilantrag an das Gericht und die Kalsruher Richter gaben diesen so schnell wie möglich statt.
Nach Angaben der Kalsruher Richter, dürfen die Telekommunikationsunternehmen immer noch sämtliche Daten beispielsweise über Teilnehmer und Zeitpunkt von Telefonaten speichern. Doch ihnen ist nicht gestattet diese Daten, zur Aufklärung von weniger gravierender Delikte den Ermittlungsbehörden herauszugeben.
Das Urteil, dass vom Verfassungsgericht angeordnet wurde, gilt zunächst ein halbes Jahr lang, doch es kann jederzeit wieder verlängert werden.
Am 1. Januar 2008 war das Gesetz zur Überwachung der Telekomunikation und der Speicherung von Daten auf Vorrat in Kraft getreten. Es wurden von allen Bürgern die Telefon- und Internetverbindungsdaten gespeichert, damit die Behörden besser gegen Terrorverdächtige ermitteln können. Es wurden auch neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt.
Nach den Terroranschlägen in Madrid im Jahre 2004, haben die Staaten beschlossen, die Datenspeicherung nach der EU-Vorgabe umzusetzen. Vor den damaligen Anschlägen hatten die Attentäter telefoniert gehabt. Die Behörden erhoffen sich durch die Speicherung der Verbindungsdaten, zu den Hintermännern geführt zu werden. Es werden bei der Speicherung Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung, bei Handys auch der Standort zu Beginn des Gespräches erfasst. Ab 2009 werden die Internetdaten festgehalten, jedoch werden die Inhalte nicht gespeichert.
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