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16 Jährige handelte in Notwehr - 4 Jahre Haft
Gepostet in: Verschiedenesc=images/news-pics/1468_1220384243.jpg align=left> Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist schon lange keine Seltenheit mehr. Zivilcourage jedoch schon, doch genau das wurde einer 16 Jährigen jetzt zum Verhängnis.
Ein 16 Jähriges und ein 15 Jähriges Mädchen arbeiteten gemeinsam als Aushilfen in einem Dönergeschäft. Schon bald fing der Besitzer an, beide Mädchen sexuell zu belästigen. Das ältere Mädchen versuchte der 15 Jährigem zu helfen und verletzte den 36 Jährigen Ladenbesitzer mit Messerstichen dabei tödlich.
Die Sache wurde vor dem Essener Gericht verhandelt und die 16 Jährige wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der Grund:
Man hätte keine Notwehrsituation erkannt und die Messerstiche wären nicht notwendig gewesen.
Die Tat ereignete sich am 26. Juni 2007, das Mädchen gab vor Gericht zu den Besitzer angegriffen zu haben. Das jüngere Mädchen (das im Tatzeitraum noch 14 Jahre war) wurde zu 150 Sozialstunden verdonnert.
"Ich habe in Notwehr gehandelt, er wollte meine Freundin vergewaltigen." , so die 16 Jährige, das Gericht sieht das jedoch anders. "Sie hätten den Raum einfach verlassen können, anstatt auf den Mann einzustechen."
Das Gericht ließ verlauten, dass die sexuellen Handlungen zunächst mit Einverständnis durchgeführt wurden, als es den Mädchen zuviel wurde, hätten sie die Kontrolle verloren. Zunächst wollten sie den Türken mit Pfefferspray ruhig stellen, als dieses nichts reichte stach die 16 Jährige mit einem Messer zu. Zunächst waren die Verletzungen nicht tötlich. Als sich der Streit in einen Nebenraum verlagerte setze das Mädchen den tötlichen Stich und der Mann verblutete, nur mit einer Unterhose bekleidet im Hof.
Die Mädchen seien daraufhin auf die Straße gelaufen, um Hilfe zu holen. Dieses reichte dem Gericht jedoch nicht und so verurteilten sie die Mädchen.
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