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Tödliche Selbstbefriedigung
Gepostet in: Tragisches / Schockierendesc=images/news-pics/3035_1258564779.jpg align=left> Ein 55-jähriger Familienvater hatte sich bei einem Selbstbefriedigungsakt im Ehebett erdrosselt. Die Ehefrau ist schockiert.
Im Sommer fand die Ehefrau eines Tages ihren Mann tot im Schlafzimmer. Das Gesicht war völlig schwarz und er war an einem Kettenhalsband am elektrisch verstellbaren Ehebett aufgehängt. Das Ehebett befand sich auf der höchsten Stufeneinstellung.
Bekleidet war er nur mit einem Letter-Ketten-Arrangement, welches im Schritt offen war.
Die Ehefrau gab eine Strafanzeige auf, da sie glaubte, dass ihr Mann ermordet wurde. Da sie Sado-Maso-Kleidung noch nie in ihrem Hause gesehen hatte. Zudem forderte sie eine Lebensversicherungssumme in Höhe von ca. 300.000 Euro an.
Allerdings wurde anschließend bekannt, dass der Ehemann nicht ermordert wurde, sondern selbst an seinem Tod Schuld sei. Richter Jörg Baack: „Es handelte sich eindeutig um einen autoerotischen Unfall.“ Anscheinend hatte er heimlich eine Vorliebe für schmerzhaften Sex gehabt.
„Durch leichtes Herauf- und Herunterfahren der Rückenlehne drückte er sich dabei die Luft ab“, heißt es in den Akten. Die Atemnot steigerte seine Lust und er hielt eine Hand in seinem Schritt. Mit der anderen Hand bediente er die Fernbedienung des Bettes. Plötzlich fiel ihm diese aus der Hand und das Bett fuhr immer höher. Er strangulierte sich und starb.
Fest steht, dass die Ehefrau von der Versicherung kein Geld erhält. Richter Jörg Baack: „Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Versicherung bei autoerotischen Unfällen nicht leisten muss.“ Grund: Der Betroffene handelt grob fahrlässig, wenn er durch die Stimulation die Steuerungsfähigkeit verliert.
Was sagt ihr dazu? Findet ihr es auch richtig, dass sie kein Geld erhält?
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