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Quelle: • Augsburger

Wegen Schulschwänzer muss eine Mutter büßen

Gepostet in: Gesellschaft

c=images/news-pics/4921_1302688203.jpg align=left> Eine Mutter muss nun sechs Monate im Gefängnis, da ihr Sohn eiskalt die Schule verweigert hat. Es ist in diesem Fall die Höchststrafe. Da zwei mildere Strafen keine Besserung zeigten, war das Oberlandesgericht Frankfurt am Main davon überzeugt, dass hierbei die Höchststrafe nur noch helfen kann.

Die Frau lebt von ihrem Mann getrennt und schickte ihren Sohn im November 2008 bis Februar 2009 nicht in die Schule. Angaben zufolge soll der Junge auf einen Wissensstand von einem Jungen sein, der in einer Förderschule die Klasse vier besucht. Das Schlimme daran ist, dass der Minderjährige aber auf einen Wissensstand von einem Neunklässler sein müsste.

Ab 2004 fing der Junge an, die Schule nicht zu besuchen. Jedoch weiß man nicht hundertprozentig, ob die Mutter hin wirklich nicht zur Schule geschickt hat oder ob er so getan hat als ob er dort hingeht.

Findet ihr die Strafe für die Mutter gerechtfertigt? Schreibt uns doch eure Meinung dazu.

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geschrieben am 13.04.2011 von Mareike um 11:42 Uhr


Tags: Oberlandesgericht Schule Sohn Gefängnis Wissensstand Minderjährige Höchststrafe


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