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Seifenblasen im Kölner Stadtgebiet verboten
Gepostet in: VerschiedenesAufgrund der Verkehrssicherungspflicht hat das Ordnungsamt Straßenkünstlern verboten, Seifenblasen zu produzieren und aufsteigen zu lassen.
Hierbei geht es nach Angaben eines Sprechers der Stadt Köln nicht um kleine Seifenblasen sondern um diese, die Künstler mit zwei Stöcken
aus einem Eimer ziehen und einen Durschnitt von ca 40cm haben. Der "Kölner-Stadt-Anzeiger" berichtet, dass letzten Samstag ein Straßenkünstler
vom Ordnungsamt dazu augefordert wurde, den Platz zu verlassen. Die Begründung: Die Seifenlauge könne das Kopfsteinplaster und de Rasen
schädigen.
Ein Bußgeld musste er nicht bezahlen, allerdings ist das nicht der Regelfall, denn die Stadtordnung sieht für die "Verunreinigung von öffentlichen Flächen" eine Strafe von bis zu 510 Euro vor.
Ein Sprecher der Stadt sagte: "Man muss das relativieren. Es geht nicht nur um die Umwelt, sondern vor allem um die Verkehrssicherungspflicht." Da hunderte Passanten, worunter sich auch Radfahrer und ältere Menschen befinden, am Rhein unterwegs seien, sei das rutschige Kopfsteinpflaster gefährlich.
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