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Quelle: • Express

Sanktion wegen Sex Shop Verweigerung

Gepostet in: Gesellschaft

Inzwischen hat die Bundesregierung offiziell gesagt, dass diejenigen die Geld vom Jobcenter erhalten nicht jeden Job annehmen müssen. Das Jobcenter im Berliner Stadtteil Pankow bot einer 40-Jährigen eine Arbeit im „Erdbeermund Erotic-Store“ in Charlottenburg an.

Hierbei gab es dann auch die Belehrung das im Falle, wenn sie diese Arbeit nicht absolvieren möchte, eine Sperre von 60 Prozent erhält. „Bewerben Sie sich bitte umgehend schriftlich oder per E-Mail.

Alternativ stellen Sie sich bitte umgehend persönlich vor“,
mahnte die Behörde. Des weitern verlangte der Sex-Shop „Aufgeschlossenheit“ und Erfahrung was das verkaufen von Artikeln betrifft. „Sex sells gilt nicht für Jobcenter. Niemand muss sich in den Sex-Shop vermitteln lassen, wenn er oder sie nicht will“, findet dagegen Katja Kipping (39).

Die Linken-Vorsitzende fand das Ganze unmöglich und fragte bei der Bundesregierung nach, ob es rechtens sei, hierbei eine Sanktion zu verdonnern. „Der Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen im Handel und Vertreib erotischer Waren steht grundsätzlich nichts entgegen“, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme (49, SPD).

„Zum Schutz der individuellen Persönlichkeitsrechte ist allerdings auch in diesen Fällen sensibel vorzugehen. Dementsprechend empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit, derartige Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung zu versehen, so dass eine Arbeitsablehnung in diesem Bereich sanktionslos bleibt.“






geschrieben am 31.05.2017 von Mareike um 17:17 Uhr


Tags: Sanktion Jobcenter Bundesregierung. Sex-Shop


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