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Schwesta Ewa legt Revision ein
Gepostet in: Klatsch/TratschSchwesta Ewa wurde vor einer Woche zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen das Urteil wurde nun Doppelrevision eingelegt: Sowohl Ewa, als auch die Staatsanwaltschaft sind mit der Strafe nicht einverstanden.
Die Staatsanwaltschaft fordert ein höheres Strafmaß, die Rapperin will, laut Angaben von Bild Online, eine Bewährungsstrafe beim Bundesgerichtshof erreichen. Knapp acht Monate war Schwesta Ewa in Untersuchungshaft, nach der Urteilsverkündung befindet sie sich nun vorerst auf freiem Fuß.
Ewa wird vorgeworfen, minderjährige, weibliche Fans aus Polen nach Deutschland gebracht und sie zur Prostitution gezwungen zu haben. Die Anklage lautete Zuhälterei, Menschenhandel, gefährliche Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Drei Mädchen sagten aus, dass sie freiwillig für Ewa gearbeitet haben, daher sah das Gericht Zuhälterei und Menschenhandel nicht alt erwiesen an.
Foto: Rap.de
Tags: Schwesta Ewa Urteil Revision Haftstrafe