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Quelle: • Tagesschau

Verbot zur Sterbehilfe gekippt

Gepostet in: Politik/Wirtschaft

In Deutschland galt bisher das Verbot der "geschäftsmäßigen Hilfe beim Suizid". Sterbehilfeorganisationen, Ärzte und schwer kranke Menschen beschwerten sich - und hatten Erfolg: Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

2015 wurde das Verbot, das gegen das Grundgesetz verstößt, eingeführt. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts) sagte, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gebe. Der Strafrechtsparagraf 217 nehme einem die Freiheit, "sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen".

Ärzte, Sterbehelfer und auch Kranke klagten. Die Richtiger erklärten das Verbot daraufhin für nichtig. Bei einem Verstoß gegen Paragraf 217, der die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe stellt, drohen bis zu frei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Angehörige und Nahestehende, die Hilfe beim Suizid leisten, bleiben straffrei. Mit diesem Verbot sollte verhindert werden, dass "Suizidhilfe-Vereine ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten und gesellschaftsfähig werden. Niemand sollte sich unter Druck gesetzt fühlen, seinem Leben ein Ende zu setzen."

Sterbehelfer in Deutschland hatten ihre Arbeit zum Großteil eingestellt, klagten jedoch gegen das Verbot. Kranke, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen wollten, taten es ihnen gleich. Des Weiteren klagten Ärzte, die Sorge hatten, "sich bei der palliativ medizinischen Behandlung todkranker Menschen strafbar zu machen". Einige von ihnen wünschten sich auch, in bestimmten Fällen tödliche Medikamente zur Verfügung stellen zu dürfen. Die aktive Sterbehilfe, wie beispielsweise das Verabreichen einer Spritze, bleibt weiterhin verboten. Bei der assistierten Sterbehilfe wird dem Patienten das Medikament lediglich zur Verfügung gestellt, einnehmen muss er es selbst.

Die SPD fordert nun im Bundestag, dass Gesundheitsminister Jens Span seinen "Widerstand gegen die Abgabe der für die Sterbehilfe notwendigen Medikamente" aufgebe."Schwerstkranke Patienten, die selbstbestimmt ihr Leben beenden wollen, dürfen nicht alleine gelassen werden", so Bärbel Bas.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie fürchtet "Konsequenzen, deren Folgen nicht abschätzbar sind". Alte und kranke Menschen dürfen nicht als Last für die Gesellschaft abgestempelt und zum Verzicht auf medizinische Maßnahmen gedrängt werden.




geschrieben am 26.02.2020 von Vanessa um 11:55 Uhr


Tags: Sterbehilfe Paragraf 217 Suizidhilfe Suizid Palliativmedizin


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