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Rechtsexperten sehen schwarz
Gepostet in: Politik/Wirtschaftc=images/news-pics/5509_1319356130.jpg align=left> Was darf Facebook mit unseren Daten machen und was nicht? Das deutsche Datenschutzrecht ist den Rechtsexperten dabei keine große Hilfe.
Sebastian Blumenthal, FDP-Bundestagsabgeordneter, stellte dem Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments eine simple Frage:
Werden durch bestimmte Facebook-Dienste datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt? Darf Facebook vorgeworfen werden, gegen das deutsche Datenschutzrecht zu verstoßen?
Eine Antwort kann darauf niemand geben. Juristen schreiben im Gutachten: Das "geltende Datenschutzrecht" ist "von Unsicherheiten geprägt und macht die eindeutige Beantwortung rechtlicher Fragen in diesem Bereich schwer."
Die Gutachter des Bundestags repräsentieren die Ansicht, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein ignoriere an "einigen Stellen bestehende Streitigkeiten zur Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragestellungen". Die Bewertung des ULD sei "teilweise lückenhaft und nicht durchgängig nachvollziehbar". Somit sei unklar, wann IP-Adressen und Cookies als personenbezogene Daten gelten. Im Gegensetz dazu stellen die Gutachter fest, dass die Zulässigkeit der Social-Plug-ins in datenschutzrechtlicher Hinsicht zweifelhaft ist.
Eine letztendliche Bewertung gibt es nicht. Die Rechtslage sei zu unübersichtlich. In so einem Fall sei es von Nöten, dass Gerichte "Gesetze interpretieren". Normen können jedoch nur dann ausgelegt werden, wenn es bereits ein solches Verfahren gab. Vielleicht fördert das Vorgehen des ULD eine Klärung der offenen Fragen im Datenschutzrecht.
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