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Höhere Strafen für Kinderpornographie
Gepostet in: Politik/WirtschaftStraßburg. Die EU verschärft die Strafen für Kinderschänder und Kinderpornographie. Bis zu zehn Jahren Haft sollen einem Kinderschänder in Zukunft drohen. Der vom EU-Parlament am Donnerstag verabschiedete Gesetzesvorschlag verpflichtet die EU-Länder dazu, Internetseiten mit obszönem Inhalt zu löschen.
Bis zum Jahresende sollen die neuen Regelungen durchgesetzt werden. Zudem sollen verurteilte Sexual-Straftäter ein "Berufsverbot für die Arbeit mit Kindern" in allen EU-Ländern erhalten. Einige der Bestimmungen gibt es in Deutschland bereits, beispielsweise die Löschung der Internetseiten, was seit einigen Monaten sehr erfolgreich und schnell geschieht.
Mindeststrafen für 20 kriminelle Handlungen werden in dem Gesetzesvorschlag aufgelistet, dazu gehören beispielsweise Online-"Grooming" (Kontaktaufnahme mit einem Kind mit Hilfe des Internets mit der Absicht auf einen sexuellen Missbrauch) oder Kindersextourismus im Ausland. "Es wird leichter, Verbrechen gegen Kinder vorzubeugen und zu verfolgen und wir stärken den Schutz der Opfer", so EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.
Die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung müssen binnen zwei Monaten umgesetzt werden. Telekommunikationsbetreiber und Internetanbieter sind dazu verpflichtet "Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern". Die Gesetze dazu wurden bereits vor einiger Zeit vom Bundesverfassungsbericht aufgehoben. Über einen neuen Anlauf wurde die Regierung in Berlin bislang durch die Kommission nicht informiert. Die Verzögerung könnte unter Anderem für Justiz- und Polizeitbehören zum Nachteil werden, da schwere Straftaten schlechter verfolgt werden können.
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