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Haftbefehl wegen falsch Parken
Gepostet in: GesellschaftIn Celle wurden gegen eine Frau 17 Haftbefehle erlassen, weil sie immer wieder mit ihrem Auto parkte, wo dies nicht gestattet ist.
Da sie stets die Knöllchen ignorierte und einfach in den Mülleimer warf, bekam sie nun Besuch von der Polizei. Die nahmen die Verkehrssünderin kurzerhand fest und stellten sie anschließend vor die Wahl, entweder sie zahlt die offenen Strafzettel umgehend, oder sie wandert für 49 Tage hinter Gitter.
So etwas nennt man dann Erzwingungshaft. Hierbei fällt die Schuld allerdings nicht einfach weg nein. Nach dem Absitzen der Strafe steht wie in diesem Fall die Summe von stattlichen 965 Euro auch weiterhin zur Zahlung oder Ableistung in anderer Form wie zum Beispiel gemeinnützige Arbeit aus. Ihr Ehemann hatte allerdings ein Nachsehen und beglich die noch ausstehende Summe für seine Frau.
Ob sie letztlich Lehren daraus ziehen wird, bleibt zweifelhaft.
Tags: Knöllchen 17 Haftbefehle Besuch Polizei Schuld Zahlung Absitzen gemeinnützige Arbeit