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Beweisführung durch Facebook-Account
Gepostet in: Multimedia/TechnikIm eigentlichen Sinne ist es ein ganz normaler Prozess. Ein 20-Jähriger steht vor Gericht, da er einem Freund wichtige Tipps gegeben hat, wie man am besten irgendwo einbricht. Da sich der Richter in seiner Beweisführung sicher sein möchte hat er kurzum den Facebook-Account des Verdächtigen beschlagnahmen lassen.
Experten sind sich sicher, dass es sowas noch nie in einem deutschen Strafprozess gab. Ein Richter lässt einen Facebook-Account beschlagnahmen, da er hofft, Nachrichten über den Einbruch oder die Tipps zu finden. Bislang ist noch unklar ob der Richter es wirklich schafft an die persönlichen Daten heranzukommen. Sollte er Erfolg damit haben, dann wird das soziale Netzwerk bald in sehr vielen Prozessen als Beweismittel eine Rolle spielen.
Facebook spielt schon jetzt bei zahlreichen Ermittlungen eine wichtige Rolle. Doch bislang sind nur öffentlich einsehbare Aktivitäten bei den Ermittlungen von Belang. Private Nachrichten dürfen auf Grund von geltendem Recht nicht durch Ermittlungsbehörden eingesehen werden.
Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt in Stuttgart, teilte mit: „In den USA ist das schon anders. Da ist es gang und gäbe, dass Ermittler oder auch Anwälte Zugriff auf solche Daten bei sozialen Netzwerken erwirken. Dass E-Mail-Accounts beschlagnahmt werden, kommt auch hier bei uns vor. Aber eher selten, denn das ist schon sehr aufwändig“.
Tags: Facebook Urteil Richter Beweisführung Einbruch Diebstahl persönliche Daten Datenschutz Facebook-Account