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Kastration von Sexualstraftätern
Gepostet in: GesellschaftBisher ist in Deutschland, als letztes Land in Europa, neben der Tschechischen Republik, noch eine freiwillige Kastration von Sexualstraftätern erlaubt. Das Antifolterkomitee des Europarates rügt Deutschland nun dafür und fordert die sofortige Einstellung dieses Eingriffs. Sie empfehlen stattdessen Hormonbehandlungen.
In einem Bericht verlangt das Antifolterkomitee des Europarates, dass alle Bundesländer in Deutschland sofort Maßnahmen ergreifen müssen, damit eine freiwillige Kastration von Sexualstraftätern nicht mehr möglich ist. Deutschland weigert sich jedoch dagegen, da man davon ausgeht, dass dadurch die Rückfallquote sinkt. Ein Sexualstraftäter kann, wenn er sein zwanghaftes Triebverhalten erkannt hat, sich dazu bereit erklären, dass man einen operativen Eingriff bei ihm vornimmt, der ihn für immer kastriert.
Die Orchiektomie – das Entfernen der Hoden beim Mann – ist eine Verstümmelung, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und überhaupt nicht medizinisch notwendig ist, begründet das Antifolterkomitee seine Forderungen.
Die IATSO, Internationale Vereinigung für die Behandlung von Sexualstraftätern, weist darauf hin, dass diese Methode nicht empfohlen wird. Heutzutage gibt es wirksame Hormonbehandlungen, die den Sexualtrieb eindämmen.
Dabei ist die freiwillige Kastration keine Bestrafung für die Sexualstraftäter. Die Bundesregierung betont: „Sie ermöglicht vielmehr die Heilung oder zumindest Lindern von schwerwiegenden Krankheiten, seelischen Störungen oder Leiden, die mit dem anormen Geschlechtstrieb des Betroffenen zusammenhängen.“
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