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Quelle: • Focus

Steuer auf Big Brother-Preisgeld

Gepostet in: Kurioses

Ein Sieger von „Big Brother“ hat Post vom Finanzamt erhalten, da dieses sich gerne an seinem Gewinn beteiligen möchte. Laut dem Finanzamt ist das Essen, Schlafen und Rumhängen im Container einkommensteuer- pflichtig, wenn dabei Kameras laufen und Gewinne fließen.


Der Bundesfinanzhof in München entscheidet nun darüber, ob die Teilnahme bei "Big Brother" als Arbeit angesehen werden kann oder nicht. Sascha Sirtl, Gewinner aus dem Jahr 2005, lies diese Forderung nicht auf sich sitzen und zog vor Gericht. Er soll seine Gewinnsumme von einer Millionen Euro versteuern.

Wenn der Bundesfinanzhof für das Finanzamt entscheidet, dann würde dies weitreichende Folgen für Produktionsfirmen nach sich ziehen. Somit müssten eventuell auch Gewinner von anderen Shows, wie zum Beispiel „Deutschland sucht den Superstar“ ihren Gewinn rückwirkend versteuern.

Ein endgültiges Urteil wird in einigen Wochen oder Monaten erwartet.

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geschrieben am 02.03.2012 von Andreas um 17:28 Uhr


Tags: Big Brother Preisgeld Germany Next Topmode Deutschland sucht den Superstar Produktionsfirma Gewinnsumme Gewinn Finanzamt


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