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Polizeikontrolle wegen dunkler Hautfarbe
Gepostet in: GesellschaftAm Frankfurter Hauptbahnhof kontrolliert die Bundespolizei immer öfter Bahnreisende ausländischen Aussehens. Was nach Rassismus aussieht, hat allerdings einen triftigen Hintergrund.
Im konkreten Fall wurde ein Mann mit dunkler Hautfarbe mit auf das Revier genommen, um seine Personalien festzustellen. Ausweisen konnte sich der Mann nach Aufforderung der Polizei nicht. Der Reisende klagte gegen die Polizei und verlor vor Gericht. Begründet wurde das Urteil vom Gericht wie folgt;
Ohne Ausweispapiere hätte der Kläger ebenso gut ein illegaler Einwanderer sein können. Hier liegt also keinesfalls ein rassistischer Hintergrund vor. Sondern das Handeln der Bundespolizei ist sehr wohl begründet und somit rechtens. Zwar konnte die Identität des Mannes nachgewiesen werden und somit auch sein legaler Aufenthalt in Deutschland.
Jedoch ist es so, das illegale Einwanderer nun mal aus dem Ausland kommen und einen anderen Typus aufweisen als ein deutscher Bürger. Somit wurde die Beschwerde rechtmäßig abgewiesen. Die Polizei darf also auch weiterhin am Frankfurter Hauptbahnhof Reisende mit anderer Hautfarbe kontrollieren, und das auch ohne konkreten Verdacht.
Kann man auf Verlangen sich nicht ausweisen, so dürfen auch die mitgeführten Sachen wie Taschen oder Rucksäcke kontrolliert werden. Hat man als Bürger seinen Ausweis dabei, kommt es auch zu keinerlei Problemen.
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