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Quelle: • Welt

Urteil bekannt: Inzest verboten!

Gepostet in: Politik/Wirtschaft

Es ist rechtens, dass Patrick S. bestraft worden ist, dies sagt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.


Straßburg. Inzest ist in Deutschland strafbar, dies hat der EGMR entschieden. Damit wurde die Klage eines 35 Jahre alten Mannes aus Leipzig abgewiesen. Dieser musste des Öfteren ins Gefängnis, da er mit seiner Schwester eine Beziehung hatte.

Der Entschluss des EGMR kommt daher, weil es in Europa keine einheitliche Regelung zu Inzest gibt. Außerdem sagten sie, dass es in zahlreichen Staaten verboten ist und sie stützten sich auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht, da sie bei der Verkündung den Fall ordentlich geprüft haben sollten.

Das Lustige an der Sache ist, dass die beiden Geschwister gesondert voneinander aufgewachsen sind und sich erst im Jahr 2000 kennengelernt haben. Inzwischen leben beide wieder getrennt. Aus dieser Beziehung folgten vier Kinder und eine Haftstrafe wegen "Beischlafs zwischen Verwandten". Das Verfahren gegen seine Schwester wurde eingestellt.

Patrick S. begründete seine Klage gegenüber dem EGMR, indem er behauptete, dass eine strafrechtliche Verurteilung sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt habe. Das Recht steht in Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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geschrieben am 12.04.2012 von Kemal um 11:24 Uhr


Tags: Inzest Menschenrecht Deutschland Leipzig 2000


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