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Haushaltsrecht eingeschränkt?!
Gepostet in: Politik/WirtschaftDäubler-Gmelin will vor das Bundesverfassungsgericht treten. Sie sieht das Budgetrecht des Bundestages eingeschränkt, durch den Euro-Rettungsschirm und den Euro-Fiskalpakt.
Die SPD-Politikerin und frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin sieht das Haushaltsrecht, welches dem Parlament zusteht, eingeschränkt. Gegenüber der "Frankfurter Rundschau" sagte sie: „Mit beiden Maßnahmen [gemeint ist der Euro-Rettungsschirm und den Euro-Fiskalpaket] würden das Haushalts- und Kontrollrecht des Bundestages beschnitten […].“ Hierbei stützt sie sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Griechenlandhilfe, welches besagt, dass der Bundestag sein Budgetrecht nicht verlieren darf, weder teilweise noch ganz.
Wörtlich sagte sie: „Hier wird eine rote Linie überschritten“. Ihre Beschwerde will Däubler-Gmelin heute, gemeinsam mit der „Organisation Mehr Demokratie e.V.“, in Berlin vorstellen. Sie ist davon überzeugt, dass sie mit der Beschwerde eine gute Chance hat.
Neben der SPD-Politikerin will auch die Linkspartei und der CSU-Politiker Peter Gauweiler eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
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