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Quelle: • Tagesschau

Der Prozess zwischen GEMA und YouTube

Gepostet in: Multimedia/Technik

Die GEMA geht, in die nächste Streitrunde. Diesmal geht es allerdings nicht um Kindertagesstätten, sondern um YouTube.YouTube soll nämlich 0,6 Cent pro Video, das angeklickt wurde, bezahlen. Der Prozess findet derzeit in Hamburg statt.

Viele Künstler hoffen natürlich, dass sie an dem Gewinn beteiligt werden. Viele Videos dürfen in Zukunft nicht mehr gezeigt werden, wo es sich um Uhrheberechte handelt, die die GEMA bereits geltend gemacht hat. Das Gericht war der Meinung, das YouTube für Videos, die von Nutzern hochgeladen wurden, mitverantwortlich ist. Es handelt sich also hierbei um eine sogenannte Störer-Haftung. Allerdings liegt hier keine schwerwiegende Haftung vor. Immerhin wird YouTube als neutrale Internet-Plattform betrachtet. Sie verstoßen nur dann gegen die Gesetze, wenn sie Inhalte nicht anständig geprüft haben.

Wenn also Uhrheberrechte verletzt werden, dann muss YouTube sofort die Videos sperren. In der Vergangenheit gab es mehrere Titel, die nicht gesperrt waren, obwohl die Uhrheberrechte verletzt wurden. Außerdem wird verlangt, dass die Google-Tochtergesellschaft weitere Schritte einleitet, um neue Verletzungen zu vermeiden. So ist das Gericht der Meinung, dass Content-ID-Technik die beste Lösung für dieses Problem ist. Entwickelt wurde das System von Google selbst und soll dazu dienen, dass die Inhaber eigener Werke die Löschung selber vornehmen können. Dafür müssen sie im Prinzip nur Referenzdateien hochladen, von denen YouTube einen digitalen Fingerabdruck erstellt.

Mit diesem sogenannten Fingerabdruck werden alle hochgeladenen Videos überprüft. Die GEMA befürchtet allerdings, dass diese Software nicht alle Videos erfassen kann und einige doch durchsickern. Problematisch ist es sowieso bei Konzertmittschnitten oder schlecht gesungenen Karaoke-Songs. Deswegen hat das Gericht bereits entschieden, dass noch extra ein Wortfilter mit eingebaut werden soll. Der Prozess wurde durchgeführt, weil sich die GEMA und YouTube nicht einigen konnte. Ursprünglich verlangte die GEMA, dass 12 Songs nicht mehr auf YouTube zu hören sein durften. Bei sieben Titeln bekam die GEMA recht, bei den restlichen Songs sah es so aus, dass es nicht mehr nachvollziehbar war, und wurden deshalb abgewiesen.

Im Jahre 2009 ist der Vertrag zwischen GEMA und YouTube ausgelaufen und konnte bisher nicht fortgesetzt werden, da viele Streitpunkte nicht geklärt werden konnten. Inzwischen sieht es so aus, dass Google für neue Verhandlungen mit der GEMA offen ist.


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geschrieben am 20.04.2012 von Mareike um 18:25 Uhr


Tags: GEMA YouTube abgewiesen Prozess Songs Urheberrechte Google Verhandlungen Songs Fingerabdruck Videos 0 6 Cent Tochtergesellschaft Gericht fortgesetzt


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