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Unilever ruft „Du darfst Teewurst“ zurück
Gepostet in: GesellschaftDie feine Teewurst von "Du darfst" scheint verunreinigt zu sein. Aus diesem Grund rief der Konzern Unilever das Produkt erst einmal zurück.
Verbraucher werden davor gewarnt die feine Teewurst der Marke „Du darfst“ zu konsumieren. Hierbei handele es sich speziell um die, mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 25. Juli 2012 und der Los-Nummer 217802, sowie mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30. Juli 2012 und der Los-Nummer 217755. Wegen “möglicher mikrobiologischer Verunreinigungen“ sollte man das Produkt lieber entsorgen.
Alle zuständigen Behörden wurden bereits eingeschaltet und informiert. Die Kunden dürfen ihre Verpackungen auch direkt an den Unilever Verbraucherservice (Postfach 570120, 22770 Hamburg) zurücksenden. Für die Unannehmlichkeiten springt für den Verbraucher selbstverständlich eine angemessene Vergütung für Ersatzprodukte bei raus.
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