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Monsterbacke-Werbung wird kritisiert
Gepostet in: GesellschaftDie Ehrmann AG, eines der größten Milchverarbeitungs-Konzerne Deutschlands, befindet sich derzeit mitten in einem Gerichtsprozess. Aufgrund seines Monsterbacke-Slogans wurde das Unternehmen vor Gericht gezogen.
“So wichtig, wie das tägliche Glas Milch“, so wirbt Ehrmann für seine Quark-Marke “Monsterbacke“. Dieser Satz wird von Verbraucherschützern stark kritisiert, denn der Quark weist einen enormen Zuckergehalt vor. Derzeit verteidigt sich das Unternehmen vor Gericht. Der Anwalt von Ehrmann wies die Klage mit der Begründung, dass der Werbeslogan nicht gegen die EU-Vorgaben verstöße, ab.
Dieser Spruch greift das positive Image der Milch an, den “Monsterbacke“ beinhaltet fast dreimal so viel Zucker, wie Milch. Die Urteilverkündung findet in einigen Monaten erst statt.
Grundsätzlich gehe der Streit darum, dass der Werbespruch als gesundheitsbezogene Angabe gesehen wird. Nach EU-Recht wäre dies jedoch nicht so. Der Ehrmann-Anwalt argumentierte folgendermaßen: “ Es gibt keinen Grund, „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ mit Gesundheit gleichzusetzen. Auch andere Hersteller bewerben ihre Produkte mit ähnlichen positiven Sprüchen. Der Appell an gute Gefühle ist der Kern jeder Werbung.“
Während die EU-Kommission weiterhin Kritik ausübt. „Bei Verbrauchern kann das den Eindruck hervorrufen, dass durch den Verzehr das Gesundheitsrisiko gesenkt wird.“
Aus diesem Grund müssten Hinweise auf dem Produkt aufgedruckt werden.
Heutzutage sind irreführende Werbungen keine Seltenheit mehr. Die Verbraucherzentralen verurteilen immer mehr Hersteller dafür. Ferrero zum Beispiel warb für ein Produkt “mit reichhaltiger Milchfüllung“, obwohl es nur Magermilchpulver enthält. Der Slogan wurde anschließend in “+Milch +Cerealien“ abgeändert.
Tags: Ehrmann Monsterbacke Klager Gericht Verbraucherzentrale Quark Werbung Zucker irreführend Gesundheit