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Kollegah freigesprochen
Gepostet in: GesellschaftKollegah wurde schwere Körperverletzung vorgeworfen. Vorm Amtsgericht wurde der Rapper gestern aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft forderte 1,5 Jahre ohne Bewährung, somit hätte Kollegah ins Gefängnis gemusst. Außerdem kündigte die Staatsanwaltschaft bereits an, in Berufung gehen zu wollen.
Der Prozess fing am 3. November an. Der Grund: Im letzten Jahr soll es in einer Disco und Freilassing zu einer Auseinandersetzung zwischen Kollegah und einem Discobesucher gekommen sein. Kollegah war mit seinem Bodyguard und seinem Backup Majoe unterwegs. Als sie die Disco verlassen wollte rief ein Gast der Disco: "Kollegah, du H*rensohn" -ab hier gibt es zwei Versionen der Geschichte.
Das Opfer behauptet, dass die drei auf ihn zukamen, ohne dass er jemanden beleidigt habe. Sie haben ihn geschlagen und auf ihn eingetreten, als er schon am Boden gelegen habe. Dabei soll das Opfer Platzwunden und diverse Prellungen erlitten haben. Einer der Freunde des Opfers wollte zu Hilfe kommen und auch auf ihn seien die drei Täter losgegangen. Er erlitt dabei einen Nasenbeinbruch.
Kollegahs Version lautet, dass er nach dem Ausruf der Beleidigung in die Raucherlounge gegangen sei und dort in die Runde gefragt habe, wer in beleidigt hat, um den Betreffeden zur Rede zu stellen. Vier bis Fünf Leute seien auf ihn losgestürmt wodurch er dazu gezwungen war, sich zu wehren. Er beteuerte der Richterin gegenüber, dass er kein Freund von Gewalt sei, was er auch anhand vieler Texte belegen könnte. Außerdem sei er Provokationen gewöhnt und könne es sich als Musiker und Jurastudent nicht leisten, durch Aggression aufzufallen.
Da das Gericht keine Beweise für die Darstellung der Gegenseite fand, folgte es der Darstellung von Kollegah.
Tags: Körperverletzung Amtsgericht Freispruch Selfmade King