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Quelle: • Express

Jugendstrafe nach IS-Tripp

Gepostet in: Gesellschaft

Der 20-jährige Kreshnik B war etwa ein halbes Jahr als IS-Kämpfer tätig und kehrte dann zurück nach Deutschland.

Selbstverständlich wurde Kreshnik B angeklagt und ist somit auch der erste Prozess, der hierzulande gegen ein Mitglied der Terrormiliz IS durchgeführt wurde. Da hierbei Jugendstrafe angewendet wurde, ist die Strafe mit drei Jahren und neun Monaten recht milde ausgefallen.

Durch die gute Arbeit der Ermittler, die hierfür zuständig waren, konnte das Gericht diese Strafe verordnen. Der junge Mann ist im Jahre 2013 extra nach Syrien gereist um mit den IS-Kämpfern gegen das Regime von Machthaber Baschar al-Assad zu kämpfen. Kreshnik, der hierzulande geboren ist, hat diese Tat gestanden und gab auch zu, dass er bei Kampfeinsätzen ebenfalls mit von der Partie war.

Die Strafe, die er nun absitzen muss, ist im Prinzip nur so mild ausgefallen, weil man sich vor Prozess darauf geeinigt hatte, dass der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegt, was er dann letztendlich auch tat. Damit Kreshnik B am Sturmgewehr ausgebildet wird, hat er zwei Treueeide geschworen.

Zudem ist er auch bei zwei Einsätzen mit dabei gewesen, so wie der Angeklagte jedoch sagte, hat er niemals auf Menschen geschossen.

„Der Angeklagte war nicht für seine Einstellung oder Verführbarkeit, sondern für seine Tat zu bestrafen“, betonte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel in seiner Urteilsbegründung.

Man muss hierbei jedoch anmerken, dass die Strafe viel zu niedrig ausgefallen ist, da die Terrormiliz dafür bekannt ist, dass sie zahlreiche Menschen auf dem Gewissen haben und vor allem viele zu Tode gequält haben.


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geschrieben am 05.12.2014 von Mareike um 16:17 Uhr


Tags: IS Terrormilitz Jugendstrafe Prozess Deutschland


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