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Neues Jahr, Neues Urheberrecht
Gepostet in: Multimedia/Technik
c=images/news-pics/930_1199691698.jpg align=left>Seit dem 1.1.2008 ist ein neues Urheberrecht in Kraft getreten.
Mit dieser Reform des Gesetzes treten neue Regeln für Tauschbörsen, Kopierabgaben und Privatkopien in Kraft. Die einen sind froh über die Verschärfung, die anderen befürchten eine Kriminalisierung der Schulhöfe.
Es sind Privatkopien aus legalen Quellen erlaubt!
Sie dürfen zwar immer noch Kopien von Ihrer legal erworbenen CD anfertigen und diese an ihre Freunde, oder nahe Verwandte weitergeben. Die genaue Zahl der Kopien ist jedoch nicht festgelegt. Außerdem dürfen keine Kopien angefertigt werden, wenn die Kopiervorlage offensichtlich rechtswidrig ist. Diese Regelung trifft auf Downloads zu wie Musik oder Kinofilme aus Tauschbörsen, diese sind ab sofort tabu. Auch das runterladen von Illegalen Filmen via Filehoster wie Rapidshare ist illegal.
Laut der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung sind neue Kinofilme nicht legal im Internet erhältlich, so wie Filme, die neu auf DVD erscheinen, sind nicht legal im Internet erhältlich.
Dies sind Anzeichen, die eindeutig und somit für den User offensichtlich auf eine rechtswidrige Quelle hinweisen, lädt er da trotzdem etwas herunter, macht er sich strafbar. Wenn man davon ausgehen kann, dass die Quelle rechtmäßig ist, weil man eine angemessene Gebühr bezahlt, muss man sich keine Sorgen machen, da die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist.
Ein einziger Download ist Strafbar und kann bei nicht-gewerblichem Handeln mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.
Weiterhin sind nicht erlaubt die Anfertigung von Privatkopien, wenn man dabei den Kopierschutz umgehen muss.
geschrieben am
07.01.2008 von
Björn um
08:19 Uhr
Tags:
Neues Jahr, Neues Urheberrecht
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