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Kündigung wegen religiöser Worte
Gepostet in: Gesellschaftc=images/news-pics/4951_1303314494.jpg align=left> Scheinbar war ein Angestellter viel zu gläubig und hat nur deshalb seinen Job verloren. Aus seiner Sicht wollte er doch bloß seinen Glauben weitergeben.
„Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf“, mit diesen Worten hat ein Angestellter immer seinen Anruf mit seinen Kunden beendet. Ein Versandhandel konnte dies jedoch ganz und gar nicht leiden, dass der Mann zum Abschluss eines Gespräches religiöse Worte benutzte, und kündigte ihm das Arbeitsverhältnis.
Das Landesarbeitsgericht in Hamm war mit dieser fristlosen Kündigung einverstanden und sind der Meinung, dass dieser Versandhandel sich hierbei nichts zuschulden kommen lassen hat. Das Urteil, das diese Kündigung gerechtfertigt war, wurde heute Vormittag bekannt gegeben. Zuvor war das Arbeitsgericht in Bochum damit einverstanden, dass der Angestellte eine Klage einreicht.
Doch dies brachte ihm nicht fiel, da das Gericht in Hamm anders entschieden hat.
Was meint ihr dazu, ist die Kündigung hierbei gerechtfertigt oder nicht?
Tags: Angestellter gläubig Arbeitsgericht Kündigung Klage Versandhandel Job