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Massenmörder von Oslo ist unzurechnungsfähig
Gepostet in: InternationalOslo. Anders Behring Breivik, der Massenmörder aus Norwegen, wurde von zwei Rechtspsychiatern wegen "paranoider Schizophrenie" für strafrechtlich unzurechnungsfähig erklärt.
Sprecher der Staatsanwaltschaft gaben des Weiteren bekannt, dass Breivik als "psychotisch" einzuschätzen sei.
Bei zwei Anschlägen am 22. Juli tötete Breivik 77 Menschen. Übernimmt das Gericht die Einstufung des Psychiaters, kann der Täter nicht zu Haft verurteilt, sondern nur in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.
Svein Holden, der zuständige Staatsanwalt gab an, dass Breivik an "bizarren und größenwahnsinnigen Zwangsvorstellungen" leide, "Danach kann er nach eigener Auffassung entscheiden, wer leben darf und wer sterben darf", so heißt es in dem Gutachten.
Sein Verbrechen habe Breivik jahrelang bis ins kleinste Detail vorbereitet. Die Psychiater schilderten ihn als jemanden "der sich für den perfektesten Ritter seit dem Zweiten Weltkrieg hält".
In insgesamt 13 Gesprächen, die zusammen 36 Stunden dauerten, vermittelte Breivik, dass er sich "für einen zukünftigen Regenten Norwegens halte". Außerdem habe er "menschliche Zuchtprojekte mit Norwegern in Reservaten" angekündigt.
Die Entscheidung darüber, ob Breivik Zurechnungsfähig oder Unzurechnungsfähig ist, trifft das zuständige Gericht. Ab April 2012 wird das Gerichtsverfahren beginnen und je nach Entscheidung zum größten Teil gleich ablaufen, der Unterschied läge nur darin, dass der Täter bei Unzurechnungsfähigkeit nicht verurteilt werden kann.
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