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Sexualstrafrecht: Fummeln verboten?
Gepostet in:c=images/news-pics/859_1197314971.jpg align=left> Die Menschen sind völlig entsetzt: Ein Gesetzesentwurf, wonach bestimmte sexuelle Annäherungen von Jugendlichen verboten werden, möchte die Bundesregierung diese Woche verabschieden. Nun heißt es für das Dr. Sommer Team der Bravo, dass auch Aufklärungen strafbar werden können.
Eine 15-jährige Amerikanerin machte Nacktfotos von sich und schickte diese an Leute, die sie im Internet in Chatrooms kennengelernt hatte. Das gilt in den USA schon als sexuelle Handlung. Die Polizei beschlagnahmte ihren Computer und nahm sie wegen "Sexuellem Missbrauch von Kindern", "Besitz von Kinderpornographie" und "Verbreitung von Kinderpornographie" fest.
Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst verschickt verhaftet wird, ist für uns noch unvorstellbar. In nächster Zeit wird es bei uns jedoch auch so vorgehen. Denn solch eine Vorschrift soll bei uns nun auch ins Strafgesetzbuch kommen. Sexueller Missbrauch liegt normalerweise vor, wenn der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist, und somit der Altersunterschied mindestens 2 Jahre beträgt.
Nach den EU-Vorgaben machen sich Leute, die 16- oder 17-jährige missbrauchen bereits strafbar. Man könnte es an einem Beispiel erklären: Ein Oberstufen-Schüler lädt eine Bekannte ins Kino ein, in der Hoffnung, sie dort zu sexuellen Handlungen bewegen zu können. Das Streicheln ihrer Brüste wäre dann schon strafbar, weil diese Einladung als "Entgelt" gilt. Auch wenn sie bei dem ganzen Spielchen mitmacht macht er sich strafbar, auch selbst wenn sie ablehnt muss er mit Strafverfolgung rechnen. Nach dem Willen der EU soll man sich selbst durch den Versuch strafbar machen.
Was so eine Liebelei für Folgen haben kann, wird an dem Fall von Marco aus Uelzen klar. Als Opfer werden die Jugendlichen mit Kindern, als Täter dagegen mit Erwachsenen gleichgesetzt.
Die 15-jährige Amerikanerin müsste in Deutschland bisher keine Rechenschaft ablegen. Herstellung, Besitz und Verbreitung von "pornographischen Schriften", sind bei uns momentan nur strafbar wenn es sich um "sodomitische oder sadistische Pornografie" handelt. Dies geht dann noch weit über die Erwachsenenpornografie hinaus. Jugendpornografie würde dann z.B. ein 15-jähriger betreiben, der von seiner gleichaltrigen Freundin ein Foto im Bikini schießt, auf dem sie "aufreizend" posiert und ihre "Schamgegend" dabei mehr oder weniger offen "zur Schau" stellt.
Die Koalition will die jenigen straflos stellen, die die Bilder mit Einwilligung des Abgebildeten zur persönlichen Verwendung angefertigt haben. Werden die Fotos jedoch an Freunde weitergeschickt machen sich sowohl der Anbieter als auch der Empfänger strafbar. Auch das Herunterladen würde strafrechtlich verfolgt werden.
Sogar wer ein Mädchen zeichnet, die erkennbar unter 18 ist und Sex unter Jugendlichen betreibt, macht sich strafbar. Professionellen Künstlern droht dabei sogar mindestens eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten.
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